In Arbeitnehmerkreisen der CDU wird die Frage, ob das zuletzt 1972 gründlich reformierte Betriebsverfassungsgesetz nun geänderten Bedingungen der Arbeitswelt angepasst werden musste, eindeutig mit „ja“ beantwortet. Die CDU hat in der Opposition leider nicht die Gestaltungsmacht, aber sie hat doch die Pflicht einen vorgelegten Gesetzentwurf ernsthaft zu beraten. Als CDA-Landesvorsitzender muss ich das Gesamtergebnis für die CDU negativ bewerten. Rot-Grün legte einen Gesetzentwurf vor, der zu 90% mit uralten CDA Forderungen übereinstimmte. Hier mein Beitrag im CDA Mitgliederbrief 3/2001