Der Bundestag hat eine Kommission mit dem Ziel eingesetzt, das Wahlverfahren zum Deutschen Bundestag zu überarbeiten. Die Kommission ist bisher offensichtlich nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis gelangt. Daraufhin hat der Präsident des Deutschen Bundestages Dr. Schäuble einen Vorschlag unterbreitet, dessen mögliche Konsequenzen im Folgenden kurz untersucht werden:
Anmerkungen zu einem Vorschlag, das Wahlverfahren zum Deutschen Bundestag zu verändern
Die Ausführungen können auch als PDF-Datei abgerufen werden.
Magdeburg, 14.01.2020
Einführung
Der 19. Deutsche Bundestag erreicht mit 709 Mandaten eine Größe, die in der öffentlichen Diskussion vielfach als unangemessen groß beschrieben wird. Die Zahl der Bundestagsabgeordneten nach § 1 Bundeswahlgesetz beträgt derzeit 598 Abgeordnete, je 299 Direktmandate und Listenmandate.
Im deutschen Wahlrecht sollen alle gewonnenen Direktmandate einen Platz im Bundestag erhalten. Gleichzeitig soll die mandatsmäßige Zusammensetzung des Bundestages dem Verhältnis der errungenen Zweitstimmen der im Bundestag vertretenen Parteien entsprechen. Dieses Ziel ist (näherungsweise) nur zu erreichen, indem in ggf. mehreren Schritten Überhangmandate durch Ausgleichmandate ausgeglichen werden. Mögliche Ausgleichsverfahren sind in der Literatur umfangreich beschrieben. Die Sitzverteilung erfolgte bei dieser Bundestagswahl, wie bereits seit der Bundestagswahl 2009, nach dem Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers. Dieses hatte zur Europawahl 2009 das früher für Europa- und Bundestagswahlen gesetzlich vorgeschriebene Verfahren nach Niemeyer abgelöst[1].
Der Bundestag hat eine Kommission mit dem Ziel eingesetzt, das Wahlverfahren zum Deutschen Bundestag zu überarbeiten. Die Kommission ist bisher offensichtlich nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis gelangt. Daraufhin hat der Präsident des Deutschen Bundestages Dr. Schäuble folgenden Vorschlag unterbreitet:
Die eine Hälfte des Bundestages solle aus den Mandaten der direkt errungenen Wahlkreise bestehen, die andere Hälfte aus den Listenmandaten der Parteien, die auf sich mehr als 5% der Zweitstimmen vereinen konnten. Eine Korrektur dieser Zusammensetzung durch Überhang- und Ausgleichsmandate solle nicht erfolgen. (Nähere Ausformungen eines solchen Wahlverfahrens sind mir derzeit nicht bekannt.)
Nähere Beschreibung möglicher Auswirkungen eines solchen Vorschlages
Erste Reaktionen auf den oben genannten Vorschlag legen die Vermutung nahe, dass ein solches Verfahren, Parteien bevorzugen werde, die ein starkes Erststimmenergebnis erzielen können. Da die Wähler ihre Erst- und ihre Zweitstimme rechtlich unabhängig voneinander vergeben können, in der Praxis aber oft eine hohe Korrelation dieser beiden Stimmen zu verzeichnen ist, ist a priori schlecht abzuschätzen, in welchem Ausmaß eine Disparität zwischen der Anzahl der je Partei errungenen Mandate und dem Zweitstimmenergebnis zu erwarten sein wird. Ein anderes Wahlsystem kann durchaus zu einem anderen taktischen Verhalten der Wähler führen.
Versuch einer modellhaften Untersuchung
Das nachstehende Modell ist nur eine „Fingerübung im Programmieren“. Es ist keine wissenschaftliche Untersuchung. Zur Erstellung habe ich die mir dafür geeignet erscheinende Programmiersprache Python und eine entsprechende Entwicklungsumgebung (Anaconda Navigator, Spyder) ausgewählt. (Python wird vielfach zum Erstellen wissenschaftlich – technischer Programme verwendet.)
Die möglichst vollständige Implementierung einer gesetzlichen Wahlvorschrift in einen Programmcode ist eine recht umfangreiche Aufgabe, der ich mich nicht stellen wollte. Zur Abschätzung einiger Trendaussagen sind jedoch deutlich „abgespeckte“ Modelle hinreichend.
Modellannahnen
- Modell zur Berechnung der Mandatszahlen nach dem Landeswahlgesetz Sachsen-Anhalt
- Es wird als Berechnungsgrundlage im Wesentlichen das Landeswahlgesetz Sachsen-Anhalt zu Grunde gelegt.
- Die Berechnung der Mandatsverteilung der errungenen Listenmandate erfolgt nach einem allgemein anerkannten Verfahren. Ich habe das Verfahren nach Hare-Niemeyer[2] ausgewählt.
- Das Beenden der Iteration der Ausgleichschritte erfolgt im Wesentlichen nach § 35 Abs. 8 des Landeswahlgesetztes[3] des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung 5.12. 2014
- Weitere Feinheiten des Wahlgesetzes wurden im Programm in der Regel nicht berücksichtigt.
- Modell zur Berechnung der Mandatszahlen nach Vorschlag Dr. Schäuble
- Das Parlament soll je zur Hälfte aus Direktmandaten und Listenmandaten zusammengesetzt sein.
- Es werden keine Überhang- und Ausgleichsmandate vergeben.
- Die Berechnung der Mandatsverteilung der errungenen Listenmandate erfolgt nach einem allgemein anerkannten Verfahren. Ich habe das Verfahren nach Hare-Niemeyer[4] ausgewählt.
- Weitere Feinheiten des Bundeswahlgesetzes wurden im Programm nicht berücksichtigt.
Diese Modellannahmen scheinen hinreichend zu sein, um Trendaussagen beurteilen zu können. Die Feinheiten der Ausgestaltung des Wahlrechtes können bei „knappen“ Ergebnissen wahlentscheidend sein, berühren aber nicht die hier vorgelegte Untersuchung. Die unten aufgeführten Modellrechnungen enthalten nachrichtlich auch einen Vergleich der jeweils für das gesamte Parlament nach den vereinfachten Annahmen durchgeführten Rechnungen und dem amtlich bekannt gegebenen Endergebnis. Es sind keine oder nur minimale Abweichungen vorhanden.
Auswertung der Modellrechnungen
Es wurden als Beispiele für Wahlen die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt der Jahre 1990, 1994, 1998, 2002, 2006, 2011, und 2016 ausgewählt. Die Berechnung für die LT-Wahl 1990 ist nur bedingt heranzuziehen, da für diese Wahl eine etwas andere Wahlvorschrift als für die folgenden Wahlen galt, was von mir jedoch programmtechnisch nicht berücksichtigt wurde.
Es wird auch eine Modellrechnung für die Bundestagswahl 2017 vorgelegt. Diese ist aber nur mit Einschränkungen nutzbar, da der nach Bundeswahlgesetz vorgesehene Ausgleich zwischen den Bundesländern unberücksichtigt blieb. (Das Modell geht von für das gesamte Bundesgebiet einheitlichen Parteilisten aus, d.h. es existieren keine Landeslisten.)
Alle Modellrechnungen zeigen eindeutig, dass Parteien mit starken Wahlergebnissen deutlich mehr Mandate errungen hätten, als Ihnen nach dem Zweitstimmenergebnissen zustünden. So hätte z.B. in Sachsen-Anhalt 1998 die SPD mit nur 39.69% der Zweitstimmen eine absolute Mehrheit von 67.35% der Sitze im Landtag erhalten. In den Jahren 1990, 1994, 2002, 2006 und 2011 hätte die CDU ohne eine absolute Mehrheit der Stimmen stets eine absolute Mehrheit der Mandate im Landtag erhalten.
Eine beigefügte Modellrechnung auf der Grundlage des Wahlergebnisses der Bundestagswahl 2017 ist nur mit Einschränkungen interpretierbar, da, wie oben erläutert, auf den Ausgleichschritt zwischen den Bundesländern verzichtet wurde. Dieses hat insbesondere Auswirkungen auf das Ergebnis der CSU, die in Bayern sämtliche Direktmandate erhielt, aber in den anderen Bundesländern nicht vertreten war. Wird als Abbruchkriterium für die Anzahl der Ausgleichschritte das Kriterium des Landeswahlgesetzes Sachsen-Anhalt gewählt, so würde die CSU eine negative Anzahl von Listenplätzen erringen. Erst nach 16 Ausgleichschritten erfolgt eine korrekte Berechnung der Überhang- und Ausgleichsmandate. Dieses Ergebnis liegt allerdings trotz der stark vereinfachten Modellannahmen recht nahe am amtlichen Endergebnis.
Auch auf Bundesebene ergibt die Modellrechnung eine starke Bevorzugung der Parteien mit einem starkem Erststimmenergebnis.
Schlussfolgerung
Es ist sehr fraglich, ob eine solche Zusammensetzung der Parlamente in Deutschland eine öffentliche Akzeptanz gefunden hätte und heute finden würde.
Ich rate deshalb davon ab, den oben genannten Vorschlag von Bundespräsident Dr. Schäuble zu unterstützen.
Jürgen Scharf
P.S. Anmerkung, erstellt am 23.1.2020
Ich danke für die Zuschriften und Kommentare, die ich erhalten habe. Einen interessanten Literaturhinweis möchte ich weitergeben: Es handelt sich um einen Artikel von Hendrik Träger und Marc S. Jacob "(Wie) Lässt sich das deutsche Wahlsystem reformieren? Modellrechnungen anlässlich der Bundestagswahl 2017 und Plädoyerfür eine „ent-personalisierte“ Verhältniswahl ". Erschienen in: Zeitschrift für Parlamentsfragen (ZParl), Heft 3/2018, S. 531 – 551, DOI: 10.5771/0340-1758-2018-3-531
Anlage
Modellrechnungen
Beispiel Landtagswahl 2016 nach Modell Schäuble
Anzahl der Mandate: 87, Anzahl der Parteien: 5, Anzahl der Wahlkreise: 43
Parteien |
CDU |
DIE LINKE |
SPD |
GRÜNE |
AfD |
Zweitstimmen |
334139 |
183290 |
119368 |
58209 |
272496 |
Mandate gesamt |
42 |
9 |
6 |
3 |
27 |
Direkt |
27 |
1 |
0 |
0 |
15 |
Liste |
15 |
8 |
6 |
3 |
12 |
Zweitstimmen [%] |
34.54 |
18.94 |
12.34 |
6.02 |
28.16 |
Mandate im Parlament [%] |
48.28 |
10.34 |
6.90 |
3.45 |
31.03 |
Amtl. Sitzverteilung |
30 |
16 |
11 |
5 |
25 |
Kontrollrechnung Wahlgesetz LSA |
30 |
16 |
11 |
5 |
25 |
Beispiel Landtagswahl 2011 nach Modell Schäuble
Anzahl der Mandate: 91, Anzahl der Parteien: 4, Anzahl der Wahlkreise: 45
Parteien |
CDU |
DIE LINKE |
SPD |
GRÜNE |
Zweitstimmen |
323019 |
235011 |
213611 |
70922 |
Mandate gesamt |
58 |
16 |
13 |
4 |
Direkt |
41 |
3 |
1 |
0 |
Liste |
17 |
13 |
12 |
4 |
Zweitstimmen [%] |
38.34 |
27.89 |
25.35 |
8.42 |
Mandate im Parlament [%] |
63.74 |
17.58 |
14.29 |
4.40 |
Amtl. Sitzverteilung |
41 |
29 |
26 |
9 |
Kontrollrechnung Wahlgesetz LSA |
41 |
29 |
26 |
9 |
Beispiel Landtagswahl 2006 nach Modell Schäuble
Anzahl der Mandate: 91, Anzahl der Parteien: 4, Anzahl der Wahlkreise: 45
Parteien |
CDU |
DIE LINKE |
SPD |
FDP |
Zweitstimmen |
326721 |
217295 |
192754 |
60209 |
Mandate gesamt |
59 |
15 |
13 |
4 |
Direkt |
40 |
3 |
2 |
0 |
Liste |
19 |
12 |
11 |
4 |
Zweitstimmen [%] |
40.99 |
27.26 |
24.19 |
7.55 |
Mandate im Parlament [%] |
64.84 |
16.48 |
14.29 |
4.40 |
Amtl. Sitzverteilung |
40 |
27 |
23 |
7 |
Kontrollrechnung Wahlgesetz LSA |
40 |
27 |
23 |
7 |
Beispiel Landtagswahl 2002 nach Modell Schäuble
Anzahl der Mandate: 98, Anzahl der Parteien: 4, Anzahl der Wahlkreise: 49
Parteien |
CDU |
PDS |
SPD |
FDP |
Zweitstimmen |
433521 |
236484 |
231732 |
154145 |
Mandate gesamt |
68 |
11 |
12 |
7 |
Direkt |
48 |
0 |
1 |
0 |
Liste |
20 |
11 |
11 |
7 |
Zweitstimmen [%] |
41.06 |
22.40 |
21.95 |
14.60 |
Mandate im Parlament [%] |
69.39 |
11.22 |
12.24 |
7.14 |
Amtl. Sitzverteilung |
48 |
25 |
25 |
17 |
Kontrollrechnung Wahlgesetz LSA |
48 |
25 |
25 |
17 |
Beispiel Landtagswahl 1998 nach Modell Schäuble
Anzahl der Mandate: 98, Anzahl der Parteien: 4, Anzahl der Wahlkreise: 49
Parteien |
CDU |
PDS |
SPD |
DVU |
Zweitstimmen |
329282 |
293475 |
536501 |
192352 |
Mandate gesamt |
14 |
11 |
66 |
7 |
Direkt |
2 |
0 |
47 |
0 |
Liste |
12 |
11 |
19 |
7 |
Zweitstimmen [%] |
24.36 |
21.71 |
39.69 |
14.23 |
Mandate im Parlament [%] |
14.29 |
11.22 |
67.35 |
7.14 |
Amtl. Sitzverteilung |
28 |
25 |
47 |
16 |
Kontrollrechnung Wahlgesetz LSA |
29 |
25 |
47 |
17 |
Beispiel Landtagswahl 1994 nach Modell Schäuble
Anzahl der Mandate: 98, Anzahl der Parteien: 4, Anzahl der Wahlkreise: 49
Parteien |
CDU |
SPD |
PDS |
Bü90/GRÜNE |
Zweitstimmen |
390077 |
386020 |
225243 |
57739 |
Mandate gesamt |
50 |
33 |
12 |
3 |
Direkt |
32 |
15 |
2 |
0 |
Liste |
18 |
18 |
10 |
3 |
Zweitstimmen [%] |
36.83 |
36.45 |
21.27 |
5.45 |
Mandate im Parlament [%] |
51.02 |
33.67 |
12.24 |
3.06 |
Amtl. Sitzverteilung |
37 |
36 |
21 |
5 |
Kontrollrechnung Wahlgesetz LSA |
37 |
36 |
21 |
5 |
Beispiel Landtagswahl 1990 nach Modell Schäuble
Anzahl der Mandate: 98, Anzahl der Parteien: 4, Anzahl der Wahlkreise: 49
Parteien |
CDU |
SPD |
PDS |
FDP |
Grüne-NF |
Zweitstimmen |
550815 |
367254 |
169319 |
190800 |
74696 |
Mandate gesamt |
68 |
14 |
6 |
7 |
3 |
Direkt |
48 |
1 |
0 |
0 |
0 |
Liste |
20 |
13 |
6 |
7 |
3 |
Zweitstimmen [%] |
40.71 |
27.15 |
12.52 |
14.10 |
5.52 |
Mandate im Parlament [%] |
69.39 |
14.29 |
6.12 |
7.14 |
3.06 |
Amtl. Sitzverteilung |
48 |
27 |
12 |
14 |
5 |
Kontrollrechnung Wahlgesetz LSA |
48 |
32 |
15 |
17 |
6 |
Grund für das starke Abweichen der Ergebnisse, ist das 1990 geltende Wahlgesetz. Es beinhaltet eine etwas andere Wahlvorschrift. (LWG §7 Abs.5) Es sieht keine Iterationsschritte (Ausgleichsschritte) bei Überhangmandaten vor.
Beispiel Bundestagswahl 2017 nach Modell Schäuble
Es wurde vereinfacht ein einheitliches Wahlgebiet von ganz Deutschland angenommen, keine Länderuntergliederung.
Anzahl der Mandate:598, Anzahl der Parteien: 7, Anzahl der Wahlkreise:299, notwendige Ausgleichschritte: 16
Größe des Bundestages nach dem amtl. Wahlergebnis: 709 Abgeordnete
Größe des Bundestages nach der Kontrollrechnung: 700 Abgeordnete
Parteien |
CDU |
SPD |
AfD |
FDP |
DIE LINKE |
GRÜNE |
CSU |
Zweitstimmen |
12447656 |
9539381 |
5878115 |
4999449 |
4297270 |
4158400 |
2869688 |
Mandate gesamt |
269 |
124 |
43 |
34 |
34 |
29 |
65 |
Direkt |
185 |
59 |
3 |
0 |
5 |
1 |
46 |
Liste |
84 |
65 |
40 |
34 |
29 |
28 |
19 |
Zweitstimmen [%] |
28.17% |
21.59% |
13.30% |
11.31% |
9.72% |
9.41% |
6.49% |
Mandate im Parlament [%] |
44.98% |
20.74% |
7.19% |
5.69% |
5.69% |
4.85% |
10.87% |
Amtl. Sitzverteilung |
200 |
153 |
94 |
80 |
69 |
67 |
46 |
Kontrollrechnung Wahlgesetz |
197 |
151 |
93 |
79 |
68 |
66 |
46 |
[1] https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/5bcae3b7-c2dd-4f17-9615-c7c73f8fd87a/btw17_wista_04-2017.pdf S. 55
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Hare-Niemeyer-Verfahren
Bei Landtagswahlen kommt das Hare-Niemeyer-Verfahren in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Anwendung.
[3] http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/;jsessionid=91D63345A291BB011BFC41C6EA315D9A.jp19?quelle=jlink&query=WahlG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-WahlGST2010V1P35
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Hare-Niemeyer-Verfahren
Bei Landtagswahlen kommt das Hare-Niemeyer-Verfahren in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Anwendung.